
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
SCS
Stand: 01.09.2009
§
1 Allgemeiner Geltungsbereich und Vertragabschluss
(1)
Alle Lieferungen und Leistungen der Firma Schumacher Car Surfaces im folgenden
SCS genannt, an den Kunden und gegenüber dem Kunden erfolgen ausschließlich auf
der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle
Aufträge werden von der Firma SCS ausschließlich zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Eventuelle AGB der Kunden haben
keine Gültigkeit. Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, wie
auch für Verbraucher i.S.v. § 13 BGB. Mündliche Abreden zwischen dem Kunden und
der Firma SCS, die von diesen abweichen, bedürfen einer schriftlichen
Form.
(2) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Firma SCS kann dieses Angebot
innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen
oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware
zugesendet wird.
§
2 Angebote und Preise
(1)
Die Angebote der Firma SCS erfolgen stets freibleibend. Alle genannten Preise
sind bindend und inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch
ohne Versicherung, Versand- und Transportkosten. Solche Kosten, sowie sonstige
vereinbarte Nebenleistungen, insbesondere Transportversicherung, werden
zusätzlich berechnet. Diese Preise, auch Preise für Verpackung und Versand,
gelten nur innerhalb Deutschlands.
(2) In Werbeanzeigen und Preisvergleichseiten usw. enthaltene Angebote sind -
auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
§
3 Zahlungsbedingungen
(1) Für
die Bezahlung der erworbenen Artikel steht dem Kunden mit Ausnahme von
schriftlichen, abgeänderten Vereinbarungen, nur der Weg der Vorkasse per
Überweisung oder Nachnahme (zzgl. Nachnahmegebühr) zur Verfügung. Der Kaufpreis
zzgl. Versandkosten ist in einem zu begleichen, eine Teilzahlung ist nur mit
schriftlicher Zustimmung der Firma SCS möglich. Der Kaufpreis ist jeweils
sofort mit der Annahme der Bestellung fällig und ohne Abzug zu leisten. Der
Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 20 Tagen nach
Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung
Zahlung leistet.
(2) Kommt der Kunde mit seiner Zahlung im Sinne von §3 Absatz (1) nach erneuter Zahlungsaufforderung und Fristsetzung wiederholt in Verzug, ist Firma SCS berechtigt eine Lager- bzw. Aufwandsgebühr in angemessener Höhe (meist jedoch 0,75€ zzgl. USt pro Felge/Tag ab Rechnungsdatum) zu berechnen. Übersteigt der offene Gesamtbetrag den tatsächlich zu erwartenden Erlös einer Versteigerung der entsprechenden Ware jedoch spätestens nach Zahlungsverzug von einem Jahr ab Rechnungsdatum, ist Firma SCS berechtigt die Ware zu veräußern. Überbeträge werden dem Kunden zurückerstattet.
§
4 Lieferung
(1)
Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, die
der Kunde zu tragen hat und deren Höhe pro Artikel € 6,00 (bei entsprechender
Verpackung und Einhaltung der Höchstmaße und Gewichte bis 31,5kg) beträgt, bei
Nachnahme (nur innerhalb Deutschlands) zzgl. 6,00 € Nachnahmegebühr. Werden
mehrere Artikel zusammen versandt, ist die Versand- und Verpackungspauschale
mit Firma SCS vorher abzusprechen.
(2) Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Unsere
Lieferpflicht ruht jedoch, solange der Kunde den Kaufpreis zzgl. Versandkosten
nicht vollständig überwiesen hat. Werden für Lieferungen vereinbarte Fristen
oder Termine überschritten, ist der Kunde berechtigt, eine Nachfrist von
4Wochen zu setzen. Firma SCS ist zu Teillieferungen berechtigt.
(3) Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht auf
den Kunden über, sobald die Ware unsere Geschäftsräume oder Lager verlassen
haben. Augenscheinlich erkennbare Beschädigungen an Verpackung oder Inhalt der
gelieferten Waren sind beim Paketdienstleister/Spediteur unmittelbar zu
reklamieren und die Annahme der Lieferung ist zu verweigern. Beschädigte Ware
ist dem Transportunternehmen erst abzunehmen, wenn von diesem Unternehmen der
Schaden protokolliert und anerkannt ist. Bei Nichtbeachtung hat der Kunde den
hieraus entstandenen Schaden selbst zu tragen. Die Kosten der Beschädigten Ware
sind mit dem Transportunternehmen zu klären. Des Weiteren ist der Kunde
verpflichtet, den Vorfall unverzüglich der Firma SCS mitzuteilen.
(4) Sollte das Paket aufgrund einer falschen Adresse nicht zugestellt werden
können, so behalten wir uns vor Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung zu
stellen.
§
5 Lieferungsvorbehalt
Bei
Nichtverfügbarkeit behält sich Firma SCS das Recht vor, von der Lieferung der
Ware abzusehen. Der Kunde wird hiervon unverzüglich informiert. Sollte der
Kaufpreis bereits entrichtet sein, so wird SCS diesen zurück erstatten.
§
6 Rückgaberecht
(1)
Dem Kunden als Verbraucher(i.S.d. § 13 BGB) steht bei Fernabsatzverträgen
(Kaufen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln) ein
Rückgaberecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb der
ersten zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, die Ware ohne
Begründung zurückzugeben (§§ 355, 312d BGB). Die Rückgabe kann in Textform oder
durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung an: Firma SCS, Hohenstadter Weg 12, 89150 Laichingen. Vom
Rückgaberecht ausgeschlossen sind Waren, an denen Dienstleistungen oder
Arbeiten vollzogen wurden denen der Kunde im Vorfeld schriftlich, zum Beispiel
per Auftragserteilung zugestimmt hat.
(2) Bei Ausübung des Rückgaberechts trägt der Kunde bis zu einem Warenwert von
40,- Euro die Rücksendekosten. Bei Schäden durch unzureichende Verpackung bei
der Rücksendung oder Nutzung, die über die reine Prüfung hinausgeht und dazu
führt, dass die Ware nicht mehr als "NEU" verkauft werden kann,
behalten wir uns vor, Ersatzansprüche geltend zu machen (Wertminderung nach
§357 Abs. 3 BGB). Eine Prüfung der Ware (Inaugenscheinnahme) ist gestattet,
jedoch nicht die Inbetriebnahme bzw. Nutzung. §346 Abs. 3 Satz 1 Nr.3 entfällt
somit.
(3)
Benutzte Ware (z.B. mit Montagespuren) ist gänzlich von der Rückgabe
ausgeschlossen. Defekte Ware ist ebenfalls von der Rückgabe ausgeschlossen - in
diesem Fall tritt die Gewährleistung in Kraft.
(4) Im Falle der Rückgabe erfolgt eine Rückerstattung bereits geleisteter
Zahlungen nach Rücksendung der gelieferten Ware.
§
7 Gewährleistung/Haftung bei Bearbeitung von Sicherheitsrelevanten Bauteilen und Felgen
(1)
Die Firma SCS muss über entdeckte Mängel unverzüglich unterrichtet werden. Für
Sachmängel der bei Firma SCS gekauften Ware übernimmt Firma SCS die
Gewährleistung während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Die
Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen beträgt gegenüber Verbrauchern 2
Jahre ab Erhalt der Ware. Für Unternehmer als Endkunden beträgt die
Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für Neuwaren 1 Jahr.
(2) Gewährleistungsansprüche gegen Firma SCS sind nach Wahl der Firma SCS auf
Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung wird vorgenommen, sobald die durch den Kunden beanstandeten
Artikel durch den Kunden an Firma SCS zurückgeschickt wurden.
(3) Sollten sich die Beanstandungen des Artikels durch den Kunden als
unbegründet herausstellen, ist Firma SCS berechtigt, eine Aufwandentschädigung von
€ 40 und die Erstattung der im Beanstandungsprozess angefallenen Versandkosten
dem Kunden zu berechnen.
(4) Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere
Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger
Vermögensschäden des Kunden, sind ausgeschlossen.
(5) Schweißarbeiten
. Polierarbeiten, Hochglanzverdichtung und Richtarbeiten an Felgen werden nur auf Kundenwunsch und unter Ausschluss
jeglicher Garantie und Gewährleistung sowie Mängelfolgeschäden ausgeführt. Bei
dem Zerlegen und Montieren mehrteiliger Felgen, Polieren, Hochglanzverdichten, Richten und Schweißen von
Felgen erlischt automatisch die Betriebserlaubnis für die Felgen, so dass sie
für den Straßenverkehr ohne eine entsprechende TÜV-Prüfung nicht mehr zulässig
sind. Die Prüfung ist vom Kunden selbst zu veranlassen und auf seine Rechnung
durchzuführen. SCS wird keine so bearbeitete Felge montieren und lehnt jede
Garantie und Gewährleistung sowie Mängelfolgeschäden ab.
(6) Bei der Hochglanzverdichtung und Bearbeitung von Sonderteilen wie etwa Motorrad-Gabelbrücken, Motorradfelgen, Hinterradschwingen, Ventildeckeln, Getriebeglocken und auch Nabenabdeckungen von PKW Felgen etc. können durch notwendige spezielle Spanntechniken und/oder Spannvorrichtungen Schäden wie Materialquetschungen und/oder Abdrücke an den Bauteilen entstehen. In diesen Fällen schließt Firma SCS jegliche Haftung aus.
(7) DieAusführung von Lackarbeiten erfolgt nur auf Kundenwunsch. Eine Garantie oder
Gewährleistung auch für etwaige Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
(8) Da die
Dauer des Chromeffekts und der Glanz polierter Felgen von der Pflege des Kunden
abhängig ist, werden Arbeiten nur unter Ausschluss jeder Garantie und
Gewährleistung diesbezüglich durchgeführt.
§
8 Abtretungsverbot
Rechte
aus den mit uns getätigten Geschäften, insbesondere Gewährleistungsansprüche,
sind nicht übertragbar.
§
9 Haftung
(1)
Firma SCS verwendet zur Geschäftsabwicklung unter Anderem das Internet. Bis Heute
ist es nicht möglich, eine einhundertprozentige Verfügbarkeit oder
Fehlerfreiheit dieser digitalen Kommunikationsformen zu gewährleisten. Deshalb
haftet Firma SCS nicht für technisch bedingte Fehler während des Handelsaktes,
auf die Firma SCS keinen direkten Einfluss ausübt.
(2) Die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. 1 gelten nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, bei der Verletzung von Kardinalpflichten
oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird.
(3) Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die
Haftung von Firma SCS auf den voraussehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche des
Kunden auf Ersatz entgangenen Gewinns sind ausgeschlossen.
(4) Im Übrigen verjähren Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderenVertragspartner, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen
Vorschriften, spätestens jedoch 3 Jahre nach der Auslieferung der mangelhaften
Artikel oder der unerlaubten Handlung.
(5) Die Haftung für alle weitergehenden Ansprüche durch Firma SCS ist
ausgeschlossen, solange kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Firma SCS
vorliegt.
§
10 Rücktritt
(1)
Können die durch den Kunden erworbenen Artikel nicht zugestellt werden, oder
verweigert der Kunde die Annahme, behält sich Firma SCS das Recht vor, von dem
Vertag mit dem Kunden zurückzutreten.
(2) Weiter behält sich Firma SCS vor, etwaige entstandene Kosten dem Kunden in
Rechnung zu stellen.
§
11 Datenschutz
Firma
SCS weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragabschlusses
aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem
Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) von Firma SCS zur Erfüllung der
Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese
Daten können zum Zweck von Bonitätsprüfungen auch an Beauftragte gemäß §11 BDSG
der Firma SCS übermittelt werden.
§
12 Schlussbestimmungen
(1)
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der
Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt
auch für die Abänderung der Schriftformklausel selbst.
(2) Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Laichingen.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand Ulm
vereinbart. Firma SCS ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen
allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sollte eine Klausel dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu
vereinbaren, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck entspricht. Dies
gilt auch für den Fall einer Regelungslücke oder einer Gesetzesänderung entsprechend.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
(5) Auf das Rechtsverhältnis zwischen Firma SCS und dem Kunden findet deutsches
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.
(6) Der
Kunde erkennt durch Auftragszusage die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
SCS in allen Punkten, auch wenn ein Punkt geltende Rechtssprechung verletzen
sollte, ausdrücklich uneingeschränkt an. Das gilt für schriftliche, mündliche
und telefonische Auftragszusagen und Auftragsänderungen